WERTVOLL ZU WISSEN
Nützliche Links für dich
Hier findest du eine Auswahl an nützlichen Links, die speziell für Familien mit Angehörigen mit Behinderung zusammengestellt wurden. Stöbere durch die verschiedenen Themen – solltest du etwas nicht finden, melde dich gerne bei uns info@wertvoll-vereint.at – wir helfen dir weiter!
Menschen mit Behinderungen
Informationen für Menschen mit Behinderungen zu Arbeitsrechten, dem Status als begünstigte Person, Pension, Schule, Studium, Steuern und finanzieller Unterstützung.
- Pflegegeld
- Erhöhte Familienbeihilfe
- Schulfahrtbeihilfe
- Therapiekostenersatz
- Fahrtkostenersatz bei Therapie
- Kostenersatz für Hilfsmittel
- Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbau
- Zuschuss zu behindertengerechtem Autoumbau
Links:
Frühförderung für Kinder in den ersten Lebensjahren und ihre Familien.
Die Frühförderung spielt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Sie bietet gezielte Unterstützung und individuelle Förderung, um die Fähigkeiten und Talente der Kleinen bestmöglich zu entfalten. Gleichzeitig werden auch die Familien in diesen Prozess einbezogen, um ein starkes Fundament für das Wachstum und die Entwicklung des Kindes zu schaffen. Durch verschiedene Angebote und Programme erhalten Eltern wertvolle Informationen und Hilfestellungen, die ihnen helfen, die Bedürfnisse ihres Kindes besser zu verstehen und darauf einzugehen.
Link:
Fonds zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
Der Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wurde ins Leben gerufen, um individuelle Hilfen und Ressourcen bereitzustellen, die das Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern. Ziel des Fonds ist es, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu fördern, damit alle Betroffenen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen können. Durch finanzielle Unterstützung, Beratungsangebote und gezielte Projekte wird eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Der Fonds richtet sich nicht nur an die Betroffenen selbst, sondern auch an ihre Familien und Angehörigen, um ein starkes Netzwerk der Unterstützung zu schaffen.
Link:
Unterstützungsfonds – Zuwendung für Menschen mit Behinderung
Einfluss von Behinderung oder Krankheit auf die Eheschließung und den Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung.
Die Eheschließung ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Paares, der jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden kann. Insbesondere Behinderungen oder chronische Krankheiten können sowohl die Entscheidung zur Heirat als auch die Dynamik innerhalb der Ehe prägen. Diese Herausforderungen wirken sich nicht nur auf die Beziehung selbst aus, sondern haben auch rechtliche Konsequenzen, speziell im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung. In diesem Kontext ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, um eine faire und gerechte Lösung für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Link:
Pflegefreistellung: Rechte und Möglichkeiten für Angehörige
Die Pflegefreistellung ist ein wichtiges rechtliches Instrument, das es Angehörigen ermöglicht, sich um die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen zu kümmern, ohne dabei ihre beruflichen Verpflichtungen vernachlässigen zu müssen. In vielen Ländern haben Arbeitnehmer das Recht, eine bestimmte Zeit freizunehmen, um sich um kranke oder pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden und gleichzeitig den pflegenden Angehörigen die notwendige Unterstützung bietet. In diesem Kontext ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und individuellen Ansprüche zu kennen.
Links:
Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt
- Die pflegende Person muss seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen betreuen, der entweder Pflegegeld der Stufen 3 bis 7 erhält.
- Oder an einer nachweislich demenziellen Erkrankung leidet und mindestens Pflegegeld der Stufe 1 bezieht.
- Oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeld der Stufe 1 pflegt.
- Diese Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen.
Links:
Beilage zum Antrag: Ersatzpflegebestätigung
Ersatzpflegebestaetigung.pdf (PDF, 0,5 MB)
Mobilitätszuschuss
Fahrtkostenzuschuss für selbst durchgeführte Fahrten: Hier findest du die Anträge aus den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol.
Links:
Oberösterreich: Mobilitätszuschuss
Niederösterreich: Mobilitätszuschuss
https://www.noe.gv.at/noe/Menschen_mit_Behinderung/Mobilitaetszuschuss.html
Tirol: Mobilitätsausschuss
OÖ Urlaubsaktionen für pflegende Angehörige
Der Urlaub von pflegenden Angehörigen (Hauptpflegepersonen) wird gefördert, wobei die Gewährung der Förderung unabhängig von der Einkommenshöhe ist.
Im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss für einen Urlaub
- innerhalb von Oberösterreich max. € 266,08
- innerhalb von Österreich max. € 206,95
Link:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/236719.htm
NÖ Urlaubsaktionen für pflegende Angehörige
Neben dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck wird in Niederösterreich die „NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige“ angeboten. Wenn die Hauptpflegeperson ihren Urlaub in Österreich verbringt, kann ein Zuschuss beantragt werden.
- innerhalb von Niederösterreich max. € 225,00
- innerhalb von Österreich max. € 175,00
Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Urlaubsaktion_fuer_Pflegende_Angehoerige.html
Bedarfsmeldung für Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Links:
ÖZIV Bundesverband
- ÖZIV Support Coaching
- ÖZIV Arbeitsassistenz
- ÖZIV ACCESS
- ÖZIV Weiterbildung
- ÖZIV Rechtsdatenbank – kostenlose Informationen zu behindertenrelevanten Rechtsthemen
Link:
Arbeitnehmerveranlagung (ANV)
Hier findet ihr zwei Links (Bundesministerium und Arbeiterkammer) zur Erklärung und Anleitung bezüglich der „außergewöhnlichen Belastungen für Kinder mit Behinderung“, die ihr in eurer Arbeitnehmerveranlagung, geltend machen könnt.
Links:
Bundesministerium
Arbeiterkammer
Belastungen können sein:
- nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel
- Kosten der Heilbehandlung
- Familienbonus https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html
- Transportkosten
Hier auch noch der Link für „außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt“, jedoch nicht nur speziell für Kinder, sondern allgemein gehalten.
Weiterversicherung und Angehörigenbonus bei Pflege eines Angehörigen
Links:
PVA – Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Informationen zum Antrag für den Angehörigenbonus bei der PVA
https://www.pv.at/web/pflegegeld/pflegende-angehoerige/angehoerigenbonus
SVS (für Selbstständige) – Weiterversicherung bei pflegenden Angehörigen
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816661&portal=svsportal
Informationen zum Antrag für den Angehörigenbonus bei der SVS
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.893524&portal=svsportal
